Gesetzlich ist es geregelt, dass ich in meiner Kinderpflegestätte maximal 5 Kinder aufnehmen darf.
Betreuungszeiten:
Den Eltern wird die Möglichkeit geboten, die Betreuungszeiten ganz flexibel und individuell in deren Arbeitszeit mit mir zu vereinbaren. Die genaue Anzahl der Stunden der Betreuung wird in der Tagespflegevereinbarung zwischen , den Eltern und der Tagespflegeperson der Stadtverwaltung Dippoldiswalde.
Gebühren:
Die Höhe der Gebühren wird von der Stadtverwaltung festgelegt und von den Eltern and die Stadtverwaltung bezahlt. Alles was über 9 Stunden Betreuungszeiten hinausgeht muss gesondert vereinbart werden.
Essensgeld:
Die Verpflegung von Frühstück, Mittagessen, Vesper und Getränken wird zusätzlich monatlich abgerechnet.
Besondere Aktivitäten:
- Besuch von Institutionen (Museen, Kinderfasching)
- Jahreszeitliche Feste
- Geburtstage
Allgemeine wichtige Hinweise:
Mit der Kinderpflegestätte Spatzennest“ gehen die Eltern ein 3-Eck-Verhältnis ein, deshalb wird dieses Rechtsverhältnis mit 2 Verträgen geregelt (Tagespflegeperson, Stadtverwaltung, Eltern).
Außerdem gibt es einen Betreuungsvertrag, der nur zwischen der Tagespflegeperson und den Eltern abgeschlossen wird. Dort werden u.a. krankhafte Merkmale und Besonderheiten des Kindes festgehalten.
Es gibt immer mehrere Treffen mit den Eltern und dem Kind zur Eingewöhnung.
Ich bitte die Eltern bei Krankheit des Kindes telefonisch das Kind bei mir zu entschuldigen. Das gleiche gilt für Verspätungen. Sobald das Kind in der Kindertagespflegestätte erkrankt ist, müssen die Eltern das Kind abholen. Die Eltern werden telefonisch informiert.
Nur mit der schriftlichen Erlaubnis der Eltern dürfen fremde Personen das Pflegekind abholen. Dabei ist der Personalausweis von der fremden Person vorzulegen. Somit kann ich den Namen mit dem Ausweis kontrollieren.
Die Eltern müssen am ersten Tag Wechselsachen, Hausschuhe und einen Schlafanzug mitbringen.